für die Nutzung der Kegelbahn in der Kurt- Leopold- Sportstätte
1. Allgemeines
1.1. Verantwortlich für die Einhaltung der folgenden Regeln ist der jeweilige Übungsleiter
oder der Schlüsselverantwortliche, der die Sportstätte aufgeschlossen hat.
1.2. Der Verantwortliche hat die Beachtung der Infektionsschutzregeln durch die anwesenden
Personen ständig zu überprüfen und bei Zuwiderhandlungen unverzüglich Hausverbote
auszusprechen.
1.3. Ziele der Schutzvorschriften sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz
der Sportlerinnen und Sportler vor Infektionen sowie die möglichst weitgehende
Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.
1.4. Das Betreten der Sportstätte ist nur mit Mund- Nasenschutz- Bedeckung gestattet.
1.5. Flure und Treppen sind nur einzeln zu benutzen. Bei entgegenkommenden Personen ist
auszuweichen (Hinterausgang/ Teilflur Richtung Vereinsheim Fußball) bzw. zurück zu gehen.
Vorrang hat immer die eintretende/ treppaufgehende Person.
1.6. Die Verkehrsflächen und Toiletten werden wöchentlich gereinigt und desinfiziert.
2. Betretungsverbote
2.1. Sportlerinnen und Sportler mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung,
insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber
im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten dürfen die Sportstätte nicht betreten.
2.2. Das Betretungsverbot kann frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden nach
Symptomfreiheit aufgehoben werden. Vor Ablauf dieser Zeiträume kann der Zutritt
gestattet werden, wenn der Nachweis einer negativen Testung auf das Vozliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt oder ein negatives ärztliches Attest.
Der Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
2.3. Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
infizierten Person hatten, dürfen die Sportstätte frühestens 14 Tage nach letztmaligem
direkten Kontakt betreten.
3. Kontaktnachverfolgung
3.1. Jede Sportlerin und jeder Sportler trägt sich in die ausliegende Anwesenheitsliste ein,
um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Anwesenheitslisten werden
4 Wochen im Hefter in der Küche aufbewahrt. Der Verantwortliche gemäß Punkt 1.1. bestätigt
die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes mit seiner Unterschrift.
3.2. Wird einem verantwortlichen nach Punkt 1.1. bekannt, dass eine die Sportstätte nutzende
Person mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, muss er unverzüglich ein
Vorstandsmitglied des TSV Elstertal Bad Köstritz informieren.
4. Organisierter Sportbetrieb
4.1. Kegeln ist grundsätzlich eine kontakt- und berührungslose Sportart.
4.2. Die Sportlerinnen und Sportler halten einen Mindestabstand von 1,5 m nach Möglichkeit
ein und vermeiden Körperkontakt.
4.3. Der Aufenthalt in der Sportstätte (Kegelbahn 350 m²) ist nur für die Zeit des
Trainings-/ Wettkampfbetriebes gestattet.
4.4. Die Nutzung der Umkleideräume und Duschen erfolgt ausschließlich einzeln.
Nach jeder Nutzung müssen Umkleideräume und Duschen von jedem Nutzer gereinigt werden.
Das Reinigungsmaterial wird durch den Verantwortlichen gemäß Punkt 1.1. bereitgestellt.
4.5. Die Nutzung der Küche zur Zubereitung von Essen und Getränken erfolgt ausschließlich
einzeln durch die gemäß Punkt 1.1. verantwortliche Person oder deren Beauftragter.
Nach jeder Nutzung müssen genutzte Oberflächen gereinigt werden. Essen und Getränke
werden an die Tische gebracht.
4.6. Trainingsbetrieb
4.6.1. Es sollten nicht mehr als 11 Personen gleichzeitig auf der Kegelbahn sein.
Ausnahmen gelten für konstante Trainingsgruppen.
4.6.2. Die Sportlerinnen und Sportler nutzen ausschließlich eigene Handtücher/ Lappen
für ihr Training.(Kugel abwischen u.a.)
4.6.3. Die Kugelaufnahme soll im Wechsel erfolgen, so dass der Abstand von 1,5 m
eingehalten werden kann. Die Sportlerinnen und Sportler verwenden je Bahn
immer die Kugeln gleicher Farbe.
4.6.4. Jede Trainingsgruppe reinigt die bereitgestellten Kugeln und das Bedienpult
nach ihrer Trainingszeit.
4.6.5. Die Verantwortlichen gemäß Punkt 1.1. sind mit der täglichen Reinigung der
Handkontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe, Tische und
Stühle sowie Handläufe beauftragt. Die Reinigung erfolgt mit Seifenlauge.
4.6.6. Mindestens nach jeder Trainingseinheit wird eine Stoßlüftung (5- 10 Minuten)
durchgeführt. Die Lüftungsanlage ist mindestens auf Stufe 1 zu betreiben.
4.7. Wettkampfbetrieb
4.7.1. Während der Wettkämpfe sollten sich nicht mehr als 20 Personen auf der Kegelbahn
aufhalten unter Berücksichtigung der Infektionsschutzregeln.
4.7.2. Die Kugelaufnahme soll im Wechsel erfolgen, so dass der Abstand von 1,5 m
eingehalten werden kann. Die Sportlerinnen und Sportler verwenden
je Bahn immer die Kugeln gleicher Farbe.
4.7.3. Die bereitgestellten Kugeln werden durch den jeweiligen Spieler
auf jede Bahn mitgenommen. Gleiches gilt für Stühle.
4.7.4. Nach jedem Durchgang werden die bereitgestellten Kugeln und das Bedienpult
durch den Verantwortlichen gemäß Punkt 1.1. oder einer von ihm beauftragte
Person feucht gereinigt. Das Reinigungsmaterial wird durch den Verantwortlichen
gemäß Punkt 1 aus der Küche bereitgestellt.
4.7.5. Mindestens nach jedem Durchgang wird eine Stoßlüftung (5- 10 Minuten) durchgeführt.
Die Lüftungsanlage ist mindestens auf Stufe 1 zu betreiben.
4.7.6. Die Verantwortlichen gemäß Punkt 1.1. sind mit der täglichen Reinigung der
Handkontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe, Tische
und Stühle sowie Handläufe beauftragt. Die Reinigung erfolgt nach Abschluss
des Wettkampfes mit Seifenlauge.
5. Eingeschränkter Sportbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kann den eingeschränkten
Sportbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz anordnen.
Dann gelten folgende abgeänderte Regeln:
5.1. Trainingsbetrieb
5.1.1. Es dürfen nicht mehr als elf Personen gleichzeitig auf der Kegelbahn sein.
Nach Möglichkeit sollten feste Trainingsgruppen gebildet und deren Durchmischung
vermieden werden.
5.1.2. Die bereitgestellten Kugeln und das Bedienpult sind bei jedem Bahnwechsel
und nach Abschluss der Trainingseinheit durch den Sporttreibenden feucht
zu reinigen. Das Reinigungsmaterial wird durch den Verantwortlichen gemäß
Punkt 1.1. aus der Küche bereitgestellt.
5.2. Wettkampfbetrieb
5.2.1. Während der Wettkämpfe können sich bis zu 17 Personen auf der Kegelbahn
aufhalten unter Berücksichtigung der Infektionsschutzregeln.
5.2.2. Zuschauer bei den Wettkämpfen sind nicht gestattet.
Das Infektionsschutzkonzept des TSV Elstertal Bad Köstritz für die Nutzung
der Kegelbahn in der Kurt- Leopold- Sportstätte wird monatlich überprüft
und ggf. angepasst.
Bad Köstritz, 31.08.2020
Vorstand